Blockzeiten
An der Schule Ebikon wird in Blockzeiten unterrichtet. Die Schulpflege und die Schulleitung haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt und folgende Punkte für das Schuljahr 2007/2008 als Vorgabe gesetzt:
Für Kinder der Primarschule und des Kindergartens beginnt der Unterricht um 0815 Uhr und endet um 1145 Uhr. Die Blockzeiten umfassen 5 Vormittage zu 4 Lektionen. Der Stundenplan am Nachmittag sieht entsprechend der Stufe anders aus.
Die Kindergartenkinder und SchülerInnen der 1. - 4. Klasse werden durch die Einführung der Blockzeiten ausser am Mittwoch an 1 - 2 Nachmittagen zusätzlich unterrichtsfrei haben. Das wird mit der Stundenplangestaltung noch genau geregelt.
Für die schulnahen Angebote bedeutet die Einführung der Blockzeiten Folgendes: Diese zusätzlichen unterrichtsfreien Halbtage können für "individuelle Fortbildung der Kinder" (Musikschulunterricht, Religion, Deutsch als Zweitsprache, usw.) genutzt werden.
In der Zeit bis zu den Weihnachtsferien haben die Kinder der 1. Klasse zwei alternierte Morgenhalbtage (Dienstag und Donnerstag). Es bleibt den Eltern vorbehalten, ihr Kind während der unterrichtsfreien Zeit zu Hause zu behalten oder in die Schule zu schicken. Bitte besprechen Sie das Vorgehen mit den entsprechenden Lehrpersonen.
Unterrichtsausfall
Bei Unterrichtsausfall (unvorhersehbare Abwesenheit der Lehrperson) besuchen die SchülerInnen während des ersten Unterrichtshalbtages die Schule und werden von einer Lehrperson betreut. Die Erziehungsberechtigten werden aber durch die Lehrperson mittels Rundtelefon orientiert. Zeichnet sich schon im Voraus ab, dass eine Lehrperson an einem bestimmten Tag nicht unterrichten kann (z.B. wegen Weiterbildung oder medizinischem Untersuch), kann die Schule ausfallen, ohne dass ein Betreuungsangebot bereitgestellt wird. DIe Erziehungsberechtigten sind jedoch im Voraus durch Lehrperson oder Schulleitung zu orientieren.
Englisch
Das neue Fach "Englisch" wird ab der 3. Klasse eingeführt. Wir freuen uns riesig auf diesen Start und hoffen, dass auch die Kinder Freude daran haben werden.
Hochdeutsch als Unterrichtssprache
Nach Beschluss des Regierungsrates gilt die Weisung, dass am Kindergarten und der Primarschule der Unterricht in Hochdeutsch erteilt wird.
